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Einschränkung im Schülerverkehr 13.11.-18.11.2025 - ab Montag, 17.11.2025 aufgehoben

Liebe Eltern,

 

Info VTF vom 14.11.2025: Die Einschränklung des Schülerverkehrs gilt nur noch heute. Ab Montag, 17.09.2025 fährt wieder alles regulär.

 

 

Liebe Eltern,

 

laut aktueller Informationen des Landkreises Teltow Fläming wird es im Zeitraum vom 13.11.-18.11.2025 zu Einschränkungen beim Schülerverkehr im Bereich des Johneparks und der Luckenwalder Straße kommen. 

 

Auszug aus der Nachricht des Landkreises:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Zeitraum vom 13.11.2025 bis zum 18.11.2025 wird es eine Vollsperrung im Bereich Luckenwalder Str. 9b geben. Grund hierfür ist eine Havarie. 

 

Der öffentliche Personennahverkehr wird nur eingeschränkt nutzbar sein.

 

Folgende Haltestellen werden in der Zeit der Vollsperrung nicht angefahren:

 

Mellensee, Bahnhofsallee

Mellensee, Dorfanger

Mellensee, Kiefernallee

Zossen, Wehrdamm

Zossen, Johnepark

Zossen, Th.-Müntzer-Str.

Zossen, Luckenwalder Str.

 

Der Linienverkehr wird umgeleitet mit Ausnahme der Linie 796.

 

Folgende Linien sind betroffen:

 

Linie 700 Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming - Ausfall der o. g. Haltestellen

Linie 706 Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming - Ausfall der o. g. Haltestellen

Linie 771 Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming - Ausfall der o. g. Haltestellen

Linie 795 Firma Herz Reisen - Ausfall der o. g. Haltestellen

Ausnahme Linie 796 Firma Herz Reisen – verkehrt ab/bis Th.-Müntzer-Str.

 

Die geänderten Fahrpläne sind als Anlage beigefügt.

 

Unabhängig davon, dass aus organisatorischen und zeitlichen Gründen kurzfristig kein Ersatzverkehr eingerichtet werden kann, besteht hierzu auch kein rechtliches Erfordernis.

 

Bei kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfällen, witterungsbedingt verkürztem Unterricht oder unregelmäßigen Überschreitungen der Zumutbarkeitsgrenzen aufgrund von Ausfällen, Verspätungen oder höherer Gewalt ist der Landkreis nicht in der Pflicht die Beförderung zu sichern. Es obliegt grundsätzlich den Eltern, nicht nur dafür zu sorgen, dass die Kinder unversehrt den Schulweg bestreiten können, sondern sie tragen auch selbst die Verantwortung für den Schulweg von minderjährigen Schülern (Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich).

 

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder die Schule erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herr Golinski

 

 

Weitere Informationen und die geänderten Fahrpläne entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Landkreises Teltow-Fläming. Vielen Dank.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 07. November 2025

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